Artikel 37
Wirkung einer nationalen Hinterlegung der Anmeldung
Führt die Anmeldung der Unionsmarke zu einem Anmeldetag, so hat diese in den Mitgliedstaaten die Wirkung einer nationalen Anmeldung. Die Unionsmarke kann als Basis für die Inanspruchnahme einer Priorität genutzt werden.
Verordnung
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